Spätere Frist für Energie-Audit bei Teilnahme an einem Energieeffizienz-Netzwerk ! 

7. Juli 2015: das BAFA hat eine Fragen-Antwort-Liste zur Umsetzung der Audit-Pflicht nach EDL-G (für nicht-KMU) veröffentlicht. Darin werden auch Energieeffizienz-Netzwerke und die zeitliche Berücksichtigung nach dem 5. Dezember 2015 erwähnt. In einer Antwort heißt es:

"Falls ein Unternehmen sein Energieaudit im Rahmen eines Netzwerks durchführt und sofern die Netzwerkbeteiligung rechtzeitig veranlasst wurde, wird die Teilnahme an einem Energieeffizienz-Netzwerk im Rahmen des Ermessens des BAFA bei der Verhängung von Bußgeldern nach § 12 EDL-G berücksichtigt, wenn das Unternehmen bis zum 05.12.2015 das Energieaudit noch nicht vollständig abgeschlossen hat."

Leider ist dies keine eindeutige Aussage und hinterlässt dem Unternehmen ein Risiko infolge des Ermessensspielraums des BAFA bei Fristüberschreitung. Die AGEEN wird sich bemühen, diese Antwort klarer und verbindlicher zu erhalten.